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sozialer
Arbeitsmarkt

Teilhabe fördern (ESF Plus)

Mit dem Förderprogramm „Teilhabe fördern“ schafft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einen zusätzlichen Anreiz für Beschäftigungsträger, um SGB-II-Langzeitleistungsbeziehende eine bessere Unterstützung sowie bessere soziale Teilhabe (am Arbeitsmarkt) zu ermöglichen. Auf der Grundlage des § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden SGB-II-Langzeitleistungsbeziehende mit oft mehrfachen Vermittlungshemmnissen und äußerst ungünstiger Ausgangssituation am Arbeitsmarkt gefördert. Durch eine längerfristige öffentliche Beschäftigung soll zunächst soziale Teilhabe ermöglicht werden. Mittel- bis langfristiges Ziel bleibt es, Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung, die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit, die Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug sowie die Schaffung von neuen beruflichen Perspektiven zu erreichen. 

Die Förderung soll die Arbeit und Anstrengungen der gemeinnützigen Beschäftigungsträger und Kommunen anerkennen, die sie in der aktuellen Situation im Bereich der Teilhabe am Arbeitsmarkt für langzeitleistungsbeziehende Menschen nach § 16i SGB II unternommen haben und fortführen. Sie soll weiterhin dazu anregen, weiteren Langzeitleistungsbeziehenden eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II zu eröffnen. Der Zuschuss wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.