§ 16e SGB II: Für Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind
- sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Voll- oder Teilzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei Trägern
- Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts
- Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching), zur Unterstützung der Integration der Beschäftigten in den Arbeitsalltag
- Ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert
- Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind